Verbote verbieten.
Was ist das Wesen des juristischen Systems im demokratischen Rechtsstaat? Verbote? Strafe? Die Angst vor dem Gesetzgeber? Nein. Es geht um die Regelung des Zusammenlebens. Um Erkenntnis. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle wissen, was gilt. Von diesem Grundsatz haben wir uns in Deutschland, in der EU schon lange verabschiedet. Wir tragen Gesetzbücher vor uns her, wie Schwerter. Aber wir wissen nicht, was drinsteht. Einfach Klar, es wird der Legislative auch zu einfach gemacht. Seit Jahrhunderten gilt der Grundsatz "I gnorantia legis non excusat" , eingedeutscht: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht". Punkt. Aus, die Maus. Toll. Das mag in autoritären Staats- und Rechtsformen nicht weiter stören. Das mag für Rechtssysteme mit überschaubarem Umfang angemessen sein. Der "Corpus Iuris Civilis" aus dem sechsten Jahrhundert umfasst gerade mal 3.000 Seiten. Für Sie und mich als EU-Bürger gelten heute, je nach Schätzung, zwischen 80.000 und 120.000 Seite...