Lachgas
Was? Lachgas, ein kommunales Problem? Was zum Geier ist das jetzt schon wieder? Nur ein bisschen
Chemie:
Lachgas ist der Trivialname von Distickstoffmonoxid. Einer chemischen Verbindung mit der Summenformel N2O. Ein geruch- und geschmackloses Gas, dass in der Atmosphäre natürlicherweise nur in Spuren vorkommt.
Allerdings hat es in konzentrierter Form einige Eigenschaften, die es zum kommunalen Problem werden läßt. Der mögliche Einsatz als Komponente in Raketentreibstoffen sowie zur Leistungssteigerung von Ottomotoren ist es nicht. Es ist der Konflikt zwischen zwei Nutzungsvarianten, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, der die Bürokraten auf den Plan ruft:
Medizin
Erstens hat Lachgas eine schmerzstillende und aufputschende Wirkung, wenn man es einatmet. Es wird seit dem 19 Jahrhundert bis heute gerne als medizinisches Narkosemittel verwendet, etwa bei der Geburtshilfe, in der Zahnmedizin sowie in der Notfallmedizin. Allerdings gibt es moderne Alternativen, die gezielter Wirken und weniger schädliche Nebenwirkungen haben.
Physik
Zweitens wird es ebenfalls in der Lebensmittelindustrie bzw. im Gastrogewerbe genutzt, benötigt und eingesetzt: Als Treibgas, beispielsweise in Sahnespendern: Lachgas hat hier im Vergleich zu anderen Treibmitteln Vorteile. Deswegen wird es frei verkauft, im entsprechenden Fachhandel, in Super- und Baumärkten und natürlich im Online-Handel. Erhältlich in entsprechenden Druckkapseln bzw. Druckflaschen.
Und?
Lachgas wird gerne mal Partydroge genutzt. Das Gas wird aus den Kartuschen bzw. Druckflaschen direkt oder über Hilfsmittel wie Schläuche und Ballons eingeatmet und führt zu einem Rausch, zu Euphorie, zu einer Enthemmung die wenige Sekunden bis Minuten anhält. Lustig, aber, natürlich mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Durch die leichte Verfügbarkeit gerne von Nicht-Volljährigen genutzt, wird es zunehmend zum Problem. Der Betriebshof Pfungstadt sammelt die Kartuschen gitterboxweise in der Gemarkung zusammen.
Politik
An der Stelle geht die politische Diskussion los. Der Aufschrei, der Ruf nach Gesetz, nach Verbot bricht heraus, insbesondere aus denen, die sich ertappt fühlen. Etwa bei der Vernachlässigung der eigenen Brutpflege. Oder bei der Frage, warum einem das selbst nicht schon früher eingefallen ist. Klar, der Politiker nutzt die Gunst der Stunde, um lauthals das Verantwortungsbewußtsein für "unsere Kinder" nach außen zu kehren.
Hybris
Ist es die Sache überhaupt wert, um sich mit der Moral-Hybris, der Empörungsdarstellung einiger auseinanderzusetzen? Die Antwort ist: Leider Ja. Denn, die Aufmerksamkeitserzeugungsmaschinerie läuft. Nur wer am öftesten im Echo zitiert wird, hat Chancen gewählt zu werden - da muß einem jedes Mittel recht sein. Außerdem: Mit einem einfachen Verbot ist es nicht getan. Man muß differenzieren. Schließlich ist die Nutzung von NOS als Anästhetikum für Kleinkinder bzw. zur Einspritzung in V8 Motoren von erwachsenen Kleinkindern ja nicht verwerflich? Pech nur für die Opportunitäts-Alarmisten: Die aktuelle Bundesregierung hat den Trend als erste erkannt.
NpSG-Novelle
Jhu! Gesetze! Das "NpSG", als das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" der Bundesrepubik soll der Lage angepasst und reformiert werden. Die Bundesregierung beschloss am 02. Juli 2025 einen Entwurf, der ein entsprechendes Umgangsverbot (für alle, natürlich) von Lachgas vorsieht. Weiterhin das generelle Verbot des Erwerbs, Besitzes und den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist wird der Gesetzesentwurf ab dem 26. September dem Bundestag zur Beratung bzw. zur Entscheidung vorgelegt.
Ist doch alles OK?
Spätestens nach Beschluss des Bundesgesetzes ist dann ein juristisch wackeliger kommunaler Satzungsteppich überflüßig geworden. Ja, aber. Wie gesagt, aus Motiven heraus, über die ich nur mutmaßen kann, wird in Pfungstadt hektisch an einem eigenen Satzungsentwurf gebastelt. Etwa heute, am 1. September 2025, in der letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Bürgermeisterwahl.
Natürlich hat eine Kommune überhaupt keine gesetzgeberischen Kompetenzen. Ja, das HSOG erlaubt es, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ein lokales Verkaufsverbot zu erlassen. Ob das in diesem Fall juristischen Bestand hat, weiß niemand. Kontrolliert werden kann sowas kaum und der jugendliche Rauschfreund muß maximal eine Gemeindegrenze weiter fahren um sich das Sprühsahne Treibmittel legal reinzupfeifen. Von der Möglichkeit des Onlinekaufs mal ganz abgesehen
Deswegen ist das lokale Satzungsgehampel kaum mehr als alberner Aktionismus. Bin gespannt, wie das Pfungstädter Parlament heute entscheidet. Ich wette nen Zehner auf Vertagung / Verweis. Ein Schelm wer dabei an die Bürgermeisterwahl denkt.
Quellen / Links
Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Distickstoffmonoxid
NPSG
https://mathias-zeuner.wahl.freie-demokraten.de/termin/stadtverordnetenversammlung-0
HSOG
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SOGHEV14IVZ
Sind Kinder und Jugendliche doof? Lachgas Onlinehttps://www.sahnekapseln-shop.de/01-kayser-sahnekapseln-1-x-50-stck-p-32.html
Pfungstadt 2032 - Machen Sie mit!
https://pfungstadt2032.de
Bürgermeisterkandidat Pfungstadt - Mathias Zeuner
https://mzbereit.de
Artikel als pdf zum Download/Drucken
https://mathias-zeuner.wahl.freie-demokraten.de/sites/default/files/2025-09/Lachgas_250901.pdf
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