Verfassungsschutz?

 Ich meine, es wird Zeit, die CDU, die Grokos im Land, vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.


Der jüngste Fall in Hessen, die verfassungswidrige HGO-Novelle der schwarz-roten Koalition in Wiesbaden zeigt: Man hat es nicht so mit der Treue zum deutschen Grundgesetz. Lippenbekenntnisse allein sind zu wenig.

Rhein

Die große Regierungskoalition in Hessen unter MP Boris Rhein hatte im April 2025 ein umfangreiches Novellierungspaket der hessischen Gemeindeordnung (HGO) beschlossen. Der Beschluss erfolgte gegen die Stimmen der Opposition. Denn die Novelle hatte es in sich. Gut versteckt im Paket der Änderungen verbargen SPD und CDU einen Trick, um die eigene, schwindende Macht gegen die demokratische Vielfalt durchzusetzen. Das Gesetz sah die Umstellung des Auszählverfahrens bei Wahlen zu Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen vor. Das Ersetzen des bisherigen Hare-Niemeyer-Verfahren bei der Sitzzuteilung durch das d’Hondt-Höchstzahlverfahren hätte systematisch SPD und CDU bei der Zuteilung von Mandaten in kommunalen Parlamenten bevorzugt. Also einfach ausgedrückt: SPD und CDU nutzten ihre Regierungsmacht aus, um sich durch einen Trick zukünftig einen Vorteil bei Kommunalwahlen zu verschaffen.

Ein Vorhaben, gegen das die FDP-Fraktion im hessischen Landtag gerichtlich vorging - und nun die Vermutung bestätigt bekam: SPD und CDU handelten verfassungswidrig, als sie das Gesetz beschlossen.

 "Der Staatsgerichtshof erklärte die durch Art. 3 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 erfolgte Rückkehr zum d’Hondtschen Höchstzahlverfahren in § 22 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig."

Natürlich lässt es sich kaum vermeiden, dass man sich da folgende Fragen stellt: Warum ist das nur der FDP aufgefallen? Hatte es die Wiesbadener Regierungskoalition versäumt, sich zu ihrem Gesetzesentwurf juristisch beraten zu lassen? Haben SPD und CDU mögliche Warnungen überhört? Hofften sie darauf, dass der verfassungswidrige Trick im Wust der Änderungen untergehen würde? Hatten sie gehofft, dass der euphemistische Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörper­schaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften" ausreichen würde, zu verschleiern, worum es in Wahrheit ging? 

Merz

Die älteren erinnern sich vielleicht daran, dass es der FDP klassisch schwerfällt, Verfassungsbruch zu begehen. Die Ampelregierung scheiterte im Oktober 2024, als Finanzminister Lindner (FDP) sich weigerte einen Haushalt mitzutragen, der verfassungswidrig gewesen wäre. Er wurde daraufhin entlassen, die Regierung brach zusammen. Diesen Zustand nutzte die CDU, Friedrich Merz, um den vorher gescheiterten Verfassungsbruch zu legitimieren: Man schaffte die Schuldenbremse ab um Deutschland dann nach der Kanzlerwahl Deutschland in nie dagewesener Höhe mit Schulden zu belasten.

Nun ist daran rein operativ nichts verfassungsfeindlich - Merz hatte ja, indem er die Grünen und die SPD einfach kaufte, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages für den Billionen-Deal hinter sich. Allein – er hat seine Wähler dreist belogen. Er und die CDU wurden im März 2026 für Aussagen, für Versprechungen gegenüber den Wählern gewählt, die sie nach der Wahl einfach ignorierten. Das Gegenteil machten von dem was sie vor der Wahl sagten.

Screenshot Friedrich Merz auf X / Twitter am 11. Dezember 2023. 2026 stehen wir unter seiner Kanzlerschaft vor einer Billionen EUR neuer Schulden. Ja, aber ...

Das ist ebenfalls kein juristischer Verfassungsbruch. Aber es lässt doch an der demokratischen Legitimation der Vereinigung zweifeln. Das ist doch ein deutlicher Grund für den Verfassungsschutz, mal ein Auge auf die CDU zu werfen? 

Günther

Nein, die Zweifel an der Verfassungstreue Ministerpräsident Daniel Günthers (CDU) basieren nicht auf seiner Forderung, Altersprüfungen und Beschränkungen für den Konsum, die Beteiligung an der Social Media-Welt in Deutschland einzuführen. Das halte ich zwar für falsch. Aber darüber kann man auf demokratischer Basis diskutieren. Aber darüber nicht:

"Ich habe ja gesagt: Es ist nicht nur Aufgabe von Politik, die Demokratie zu schützen. Alle zivilen Organisationen müssen auch sich zur Demokratie bekennen und es muss auch innerhalb der Medien eine Diskussion darüber geben, welche Qualitätskriterien müssen Medien eigentlich erfüllen? Natürlich ist es so dass wir zum Glück Presse- und Meinungsfreiheit haben. Aber dann muss man eben auch bestimmte Qualitätskriterien einhalten."

Die Forderung nach "Kriterien" für Meinungsäußerungen, die formalisierte Unterscheidung zwischen Journalismus, Meinungsäußerung und Qualitätsjournalismus mag auf den ersten Blick verständlich erscheinen - sie ist verfassungswidrig. Artikel 5 des GG ist da völlig unzweideutig:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

Punkt. Davon, dass sich Einzelne aufschwingen, um darüber zu entscheiden, was wahr und nicht wahr, was richtig oder falsch ist, was Qualitätsmeinung oder Müll ist - davon steht da nichts. Aus gutem Grund. Nicht die Unterscheidung von sinnvollem Text oder hohlem Unfug ist Verfassungsgegenstand - der artikulierende Mensch ist es. 

Und der ist frei, liebe CDU. Bäm.

Quellen / Links

Zap? Krash! - "Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörper­schaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"
https://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2025/00024.pdf
Blam! - Sitzzuteilungsverfahren
Staatsgerichtshof Hessen - Urteil - KABOOM!
Ampel - Puff!
Mathias Zeuner - Krash!
Mathias Zeuner - Boom!
Mathias Zeuner - Bang!

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